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CC-Lizenzen richtig nutzen

Einleitung

Die BFH empfiehlt, im Rahmen von Anstellungsverhältnissen (oder einer vergleichbaren Rechtsbeziehung) an der BFH geschaffene Werke offen zu lizenzieren, um

  • den «Open» Gedanken zu stärken,
  • Synergien zu nutzen,
  • die Reputation der BFH wie auch der Inhaltserstellerinnen und Inhaltsersteller zu stärken und
  • bei OER die Qualität und Aktualität der Bildungsressourcen zu erhöhen.

Das vorliegende Merkblatt bietet eine Anleitung zur Verwendung von Creative Commons-Lizenzen

(CC-Lizenzen) für die Veröffentlichung von an der BFH offen lizenziertem Content.

Was ist Creative Commons?

Mit Creative Commons (CC) können Urheber*innen von Fotos, Videos, Musik, Texten, Bildungsmaterialien usw. in wenigen Klicks Lizenzen für die Weiterverwendung ihrer Werke erstellen. Sie können selber bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen ihre Werke veröffentlicht und genutzt werden dürfen. Nutzerinnen und Nutzer wissen anhand der gewählten Kennzeichnung exakt, ob und wie sie diese Werke nutzen bzw. weiterverwenden dürfen. Die Lizenzen sind kostenlos. Weitere Informationen finden sich unter: http://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/

Überblick über die CC-Lizenzen

Bitte beachte, dass eine erteilte Lizenz nur in Richtung «offener» verändert werden kann. Eine eimal ausgestellte CC-Lizenz kann nicht mehr zurückgenommen werden.

CC0 (CC Zero) Verzicht auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte. In der CH nicht möglich, da der urheberrechtliche Schutz automatisch mit Werkerstellung vorhanden ist, dagegen in anderen Rechtssystemen erst mit Lizenzierung.

 

 

CC BY Icon

CC BY Diese Lizenz erlaubt Dritten, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der oder die Urheber*in des Originals genannt wird.

 

 

CC BY-SA Diese Lizenz erlaubt Dritten, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der oder die Urheber*in des Originals genannt wird und die auf dem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.

 

 

CC BY-ND Diese Lizenz erlaubt Dritten die Weiterverbreitung des Werkes, kommerziell wie nicht-kommerziell, solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht und der Urheber genannt wird.

 

 

CC BY-NC wie CC BY – zusätzlich mit der Einschränkung „nur nicht kommerziell“

 

 

CC BY-NC-SA wie CC BY-SA, aber zusätzlich mit der Einschränkung „nur nicht kommerziell“

 

 

CC BY-NC-ND wie CC BY-ND – zusätzlich mit der Einschränkung „nur nicht kommerziell“

 

 

Die CC-Lizenzen im Überblick – Welche Lizenz für welche Zwecke? CC BY-SA 3.0 Jöran Muuß-Merholz / wb-web; aktualisiert am 30.03.2021, CC BY SA 3.0 Susanne Witt / wb-web

 

Welche CC Lizenzen empfiehlt die BFH?

Damit OER die maximale Wirkung entfalten kann, ist es wichtig, dass Bildungsressourcen mit möglichst wenigen Restriktionen für andere Nutzende versehen sind. Nur so ist es möglich, dass OER innerhalb und ausserhalb der BFH gemeinsam erarbeitet, weiterentwickelt und verbessert werden können. Bei den CC-Lizenzen werden an der BFH deshalb die beiden folgenden Varianten als OER-Lizenzen empfohlen:

CC BY Icon

CC BY 4.0 International: Diese Lizenz erlaubt Dritten, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird.

 

 

CC BY-SA 4.0 International: Diese Lizenz erlaubt es Dritten, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf dem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.

 

CC BY und CC BY-SA sind zusammen mit CC Zero (Public Domain) die einzigen CC-Lizenzen, welche als «offen» im Sinne der Berlin Declaration of Open Access gelten. Alle weiteren CC-Lizenzen gelten als «nicht offen».

Die Nutzung des “NC”-Zusatzes (non-commercial) wird im Rahmen von Open Science an der BFH nicht empfohlen, da die Abgrenzung von kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung häufig schwierig ist und mit einer entsprechenden Kennzeichnung schnell die Werkverwendung durch gemeinnützige Organisationen oder andere Institutionen, die zwar Einnahmen generieren, aber nicht gewinnorientiert agieren, behindert wird. Nachdem Ideen selbst durch Lizenzen nicht geschützt werden (nur Patente schützen auch die hinter einem Werk stehenden Ideen), wird die Verwendung der NC-Zusatzes in der Regel nicht als zielführend für die Umsetzung von Open Science an der BFH angesehen.

Die Nutzung des “ND”-Zusatzes (non-derivative) wird im Rahmen von Open Science an der BFH ebenfalls nicht empfohlen, da der ND-Zusatz jegliche Bearbeitung und Erweiterung eines Werks untersagt. OER die mit einem ND-Zusatz publiziert werden, können z.B. nicht in eine andere Sprache übersetzt werden, was für ein mehrsprachiges Land wie die Schweiz (und eine mehrsprachige Institution wie die BFH) ein grosser Nachteil ist.

Für weitere Informationen siehe auch OER Policy der BFH.

 

Was hat es mit dem Zusatz „4.0 International“ auf sich?

Die Lizenztexte der verschiedenen CC-Lizenzen wurden in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert und erweitert, damit die Lizenzen möglichst benutzerfreundlich und international stabil sind.  Die aktuellste Version der CC-Lizenzen, die den Zusatz „4.0 International“ trägt, wurde an lokale Gesetze in über 60 Ländern angepasst, und enthält unter anderem einen neuen Zusatz, der Nutzer*innen bei einer falschen Anwendung der Lizenz 30 Tage gewährt, ihre Lizenzangabe zu korrigieren und anzupassen. Daher empfiehlt die BFH, wenn möglich immer Material zu verwenden, welches eine möglichst aktuelle Lizenz trägt (d.h. 3.o oder neuer), und die eigenen OER stets mit einer „4.0 International“-Lizenz auszuzeichnen.

 

Kennzeichnung der Lizenz bei OER

Am Anfang oder am Ende der OER wird folgender Lizenzvermerk angebracht:

  • Icon der Lizenz
  • Titel der OER
  • Vorname und Name Urheber*in (hier können auch mehrere Personen oder ein Team genannt werden)
  • BFH, Departement
  • Monat Erstellung / letzte Änderung
  • Lizenzbezeichnung (inkl. Version, z.B. 2.0 oder 4.0) mit Link auf Lizenztext

 

CC BY Icon

Einführung in qualitative Forschungsmethoden, Simon Müller / BFH Soziale Arbeit, Mai 2022, lizenziert unter CC BY 4.0 International

 

 

 

Digitales Marketing für KMU, Andrea Holliger, Patrick Kölliker, Eva Huber / BFH Wirtschaft, Oktober 2021, lizenziert unter CC BY-SA 4.0 International

 

 

Mit dem CC Licence Chooser kannst du bei Bedarf weitere Varianten selbst zusammenstellen.

Notwendige Einwilligungen bei der Veröffentlichung unter CC-Lizenz

Abgebildete Personen

Ausserhalb der urheberrechtlichen Thematik sind bei Veröffentlichungen insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie der Datenschutz zu beachten. Insofern gilt:

  • Vermeiden Sie, wo es nicht notwendig ist, erkennbare Personen in offen lizenzierten Werken zu zeigen.
  • Holen Sie in jedem Fall eine schriftliche Einwilligung aller Personen ein, die im Werk zu erkennen sind (z.B. mit Gesicht oder Stimme).
  • Kennzeichnen Sie die Einwilligung im Werk zum Zweck der Rechtssicherheit bei Dritten mit einem Disclaimer:

Die erkennbaren Personen haben sich schriftlich mit der Nutzung zu Lehr- und Lernzwecken der Veröffentlichung unter der vorliegenden Lizenz einverstanden erklärt.

Marke BFH und CC-Lizenzen

Die Verwendung des BFH-Logos in Materialien unter CC-Lizenz ist erlaubt, da Patent- und Markenrechte unter dieser Öffentlichen Lizenz nicht lizenziert werden. Siehe hierfür: Sektion 2, Absatz b. “Other rights”, Punkt 2.

Verwendung von Materialien Dritter

Verwenden Sie ausschliesslich Bildungsressourcen, die unter offenen Lizenzen stehen. Ressourcen aus dem Internet, die nicht mit einer Lizenz gekennzeichnet sind, sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung der Urheberin / des Urhebers verwendet werden.

Eine Ausnahme bildet die Verwendung zu Lehrzwecken im geschlossenen Klassenverband (Art. 19 Abs. 1 lit. b. URG). Ein offener Moodle-Kurs für die gesamte Hochschule fällt aber schon nicht mehr unter diese Ausnahme.

Bei der Verwendung von CC-lizenzierten Bildungsressourcen sind die Bestimmungen der jeweiligen Lizenz ebenfalls zu beachten und entsprechend als Quelle zu nennen.

Quellen

Hilton, J., Wiley, D., Stein, J., & Johnson, A. (2010). The four ’R’s of openness and ALMS analysis: Frameworks for open educational resources. Open Learning, 25(1), 37–44. https://doi.org/10.1080/02680510903482132

Hochschulbibliothek ZHAW. (2021). Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open Educational Resources (OER) an der ZHAW.

Muss-Merholz, J. (2021). Die CC-Lizenzen im Überblick – Welche Lizenz für welche Zwecke? Abgerufen von https://wb-web.de/material/medien/die-cc-lizenzen-im-uberblick-welche-lizenz-fur-welche-zwecke-1.html

Personalgesetz Kanton Bern. , (2017).

Redecker, C. (2017). Europäischer Rahmen für die digitale Kompetenz Lehrender – DigCompEdu.

UNESCO. (2012). Pariser Erklärung zu OER. 3. Abgerufen von https://www.unesco.de/document/2906/pariser-erklaerung-zu-oer

Impressum

Herausgegeben von:

Virtuelle Akademie

Open Science Fachstelle der BFH

BFH Hochschulbibliothek

Lizenz:

“CC- Lizenzen richtig nutzen” von Virtuelle Akademie / BFH, 26. März 2024, lizenziert unter CC BY-SA 4.0 International

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