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OER Policy der BFH

Präambel

Die nachfolgende OER Policy ist gestützt auf die Open Science Strategie der BFH und konkretisiert die Aspekte zu OER. Die nachfolgende Policy wurde von der Fachhochschulleitung am 17.08.2022 verabschiedet.

Die digitale Transformation hat bereits viele Lebensbereiche nachhaltig verändert. So ist das «Teilen» bereits seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Alltags geworden. Ein Zeichen für diese Kultur des Teilens sind im Bildungsbereich die offenen Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER). Die UNESCO (UNESCO, 2012) definiert offene Bildungsressourcen folgendermassen:

[…] OER sind Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang, sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt.

Mit OER sollen die Bildung von Fachcommunities, die Weiterentwicklung und das Teilen von Wissen gefördert werden. Im Bildungsbereich ist das Teilen von OER allerdings noch nicht selbstverständlich. So kommt eine Umfrage der ZHAW an den Schweizer Hochschulen zum Ergebnis, dass zwar Dreiviertel der Befragten den Nutzen von OER moderat bis hoch einstufen, jedoch nur ca. 30% der befragten Hochschulen selbst bereits OER produzieren. Als Hauptgründe dafür werden mangelnde Zeit, fehlende Anreize und Kompetenzen wie auch das Fehlen geeigneter Repositorien sowie Unsicherheiten bezüglich Nutzungsrechten, Qualitätsprobleme oder zu geringe Passung des Contents genannt. (Gutknecht, Reimer, & Lüthi, 2020)

Ziel dieser OER Policy ist es, die Rahmenbedingungen festzulegen, um die BFH Mitarbeitenden im Umgang mit OER zu befähigen, zu fördern und zu motivieren. Dies betrifft die Handlungsfelder Erstellung, Wiederverwendung, Überarbeitung, Remixen, Neuverteilen, Teilen und Behalten von OER (Hilton, Wiley, Stein, & Johnson, 2010). Neben der Rahmensetzung beinhaltet die OER Policy auch eine Festlegung von Leitlinien für eine erfolgreiche Umsetzung an der BFH.

Diese Policy stützt sich auf das UN Nachhaltigkeitsziel «Ensure inclusive and equitable quality education and promote lifelong learning opportunities for all» (Miao, Mishra, Orr, & Janssen, 2019) sowie auf das Strategieziel 3.2 «Kultur des Teilens» der Strategie Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter 2020-2024. Die BFH bekennt sich zum Themenfeld offene Bildungsressourcen und verpflichtet sich, diese aktiv zu fördern.

Vorteile von OER

Die Berner Fachhochschule sieht in der Verbreitung und Förderung von OER zahlreiche Vorteile für die Bildung, die Institution sowie für die am Bildungsprozess beteiligten Menschen:

  • Die Qualität von Bildungressourcen durch Teilen, Reviews, Überarbeiten und Nutzen verbessern
  • Aktualität von Bildungsressourcen erhöhen
  • Durch Übernahme von bestehenden Inhalten und einfache Anpassung von Bestehendem kann Zeit gespart und damit die Effizienz gesteigert werden
  • Einheitliche Lizenzierung schafft Klarheit und Transparenz, wie Bildungsressourcen weitergegeben und genutzt werden können
  • Sichtbarkeit und Reputation der Mitarbeitenden bei der Erstellung von Bildungsressourcen erhöhen
  • Zusammenarbeit und Community-Gedanke stärken.

Urherber- und Nutzungsrechte

Bildungsressourcen unterliegen dem Urheberrecht. Gemäss Art. 60 Personalgesetz (Kanton Bern, 2017) sowie Art. 2.4 der Immaterialgüterpolitik (BFH, 2017) liegen sämtliche (Urheber-)Nutzungs- und Verwertungsrechte von im Rahmen der Lehrtätigkeit erstellten Werke der Mitarbeitenden (oder einer vergleichbaren Rechtsbeziehung) bei der BFH.

Ungeachtet dessen, verbleibt das subjektive Persönlichkeits-Urheberrecht, in diesem Zusam-menhang insbesondere das Recht auf Urheberbezeichnung, bei demder Urheberin.

Leitlinien

Um das oben genannte Potenzial von OER nutzen zu können, wird die BFH, wie in der Open Science Strategie gefordert, mittelfristig möglichst alle an der BFH erstellten Bildungsressourcen als OER zur Verfügung stellen und setzt die folgenden Leitlinien in Kraft:

  1. Die BFH empfiehlt allen Mitarbeitenden, ihre Bildungsressourcen offen bzw. frei zu lizenzieren und auf dem institutionellen OER-Repositorium zur Verfügung zu stellen.
  2. Bildungsressourcen, welche im Rahmen von Förderprogrammen oder mit Unterstützung der Virtuellen Akademie entwickelt wurden, werden stets offen lizenziert.
  3. Für die offene Lizenzierung werden in der Regel CC-Lizenzen verwendet. (vgl. Merkblatt CC-Lizenzen).
  4. Die BFH stellt das institutionelle OER Repositorium zur Verfügung und stellt dessen dauerhaften Erhalt, die Pflege die Weiterentwicklung sicher und trägt ferner zur Kuratierung der Inhalte bei.
  5. Die Virtuelle Akademie ist in der BFH die Anlaufstelle zu Fragen bezüglich OER. Sie ist zudem für die Planung, Steuerung und Umsetzung der hochschulweiten OER Aktivitäten zuständig und stellt den Zugang zum OER-Repositorium bereit.
  6. Die Virtuelle Akademie bietet ein Weiterbildungs- und Beratungsangebot zu OER für die Kernzielgruppe Lehrpersonen an.
  7. Die Virtuelle Akademie und die Fachstelle Open Science stimmen sich in geeigneten Arbeitsgefässen zu Fragen betreffend die Schnittstelle der beiden Bereiche ab.
  8. Die Departemente und Fachbereiche schaffen mit Unterstützung der Virtuellen Akademie die nötigen Rahmenbedingungen. Damit ermöglichen sie den Mitarbeitenden ein effektives und effizientes Erstellen, Adaptieren, Integrieren, Teilen und Nutzen von OER.

Die notwendigen Rahmenbedingungen sind:

  • Steuern des systematischen Kompetenzaufbaus der Mitarbeitenden zu OER
  • Vorleben, fördern und belohnen der Kultur des Teilens
  • Aufbauen der Qualitätssicherung für OER

Die Rollenverteilung hierbei ist folgendermassen festgelegt:

  • Definieren der Standards/Qualiätskriterien: Die Virtuelle Akademie beobachtet die Entwicklung und die Qualität von OER in der Lehre und Weiterbildung. Entsprechende Indikatoren werden definiert und erhoben. Die Ergebnisse werden zur kontinuierlichen Verbesserung genutzt.
  • Einhalten der Standards/Qualitätskriterien: Die Mitarbeitenden verantworten in erster Linie, ihre Vorgesetzten in zweiter Linie die Qualität der produzierten OER (z.B. Inhalt, Zielgruppe, Didaktik, rechtliche und formale Kriterien) sowie die entsprechenden Lizenzierungen und Bereitstellungen auf dem institutionellen OER-Repositorium.
  1. Die Mitarbeitenden sind bei dem Erstellen, Adaptieren, Integrieren, Teilen und Nutzen von OER selbst verantwortlich, unter Berücksichtigung allfälliger departementaler Policy urheber- und lizenzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Die BFH behält sich vor, OER, die rechtswidrig oder nicht mit internen Richtlinien der BFH vereinbar sind, von den entsprechenden Repositorien/Systemen zu entfernen.
  2. Die BFH verfolgt und unterstützt aktiv nationale und internationale Initiativen zu OER und trägt gesellschaftlich zu einer Stärkung von OER bei.

 

Literatur

BFH. Politik der Berner Fachhochschule bezüglich Immaterialgüter. , (2017).

Gutknecht, P., Reimer, R. T. D., & Lüthi, G. (2020). Report on the open Educational Resources OER Survey at Swiss universities.

Hilton, J., Wiley, D., Stein, J., & Johnson, A. (2010). The four ’R’s of openness and ALMS analysis: Frameworks for open educational resources. Open Learning, 25(1), 37–44. https://doi.org/10.1080/02680510903482132

Kanton Bern. Personalgesetz Kanton Bern. , (2017).

Miao, F., Mishra, S., Orr, D., & Janssen, B. (2019). Guidelines on the development of open educational resources policies. Retrieved from https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000371129

TU Graz. (2020). Richtlinie zu offenen Bildungsressourcen an der Technischen Universität Graz (OER-Policy). Retrieved from https://www.tugraz.at/fileadmin/user_upload/tugrazExternal/02bfe6da-df31-4c20-9e9f-819251ecfd4b/2020_2021/Stk_5/RL_OER_Policy_24112020.pdf

UNESCO. (2012). Pariser Erklärung zu OER. 3. Retrieved from https://www.unesco.de/document/2906/pariser-erklaerung-zu-oer

Lizenz:

CC BY Icon

„OER-Policy der BFH“ ist ein Derivat der  Richtlinie zu offenen Bildungsressourcen an der Technischen Universität Graz, verwendet unter CC-BY 4.0 . Dieses Werk wurde erstellt von Virtuelle Akademie, BFH, 17. August 2022, und ist lizenziert unter CC BY 4.0 International.

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