E-Accessibility

Barrierefreiheit

Beschreibung/Definition Barrierefreiheit in der Hochschullehre bedeutet, dass alle Studierenden, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder chronischen Erkrankung, die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe haben. Dazu gehört, dass die Hochschulen die Lernbedürfnisse und -präferenzen der Studierenden berücksichtigen und ihnen individuelle Unterstützung und Angebote zur Verfügung stellen. Außerdem müssen die Hochschulen sicherstellen, dass alle technischen Hilfsmittel, wie z. B. PDF-Dateien, Websites, LMS etc., barrierefrei gestaltet und nutzbar sind. Barrierefreiheit in der Hochschullehre fördert die Inklusion, die Vielfalt und die Qualität der Lehre und des Lernens. Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bietet die BFH Unterstützung und Beratung: https://www.bfh.ch/de/ueber-die-bfh/service-beratung/chancengleichheit/behinderung-barrierefreiheit/ Literatur Swissuniability. [...]

28. Februar, 2024|

Digitale Teilhabe

Beschreibung/Definition Mit Hilfe der digitalen Teilhabe wird gewährleistet, dass alle Lernenden, auch solche mit besonderen Bedürfnissen, Zugang zu den Lernressourcen und -aktivitäten haben. (Digitale) Erwartungen, Fähigkeiten, Vorkenntnisse und Missverständnisse der Lernenden werden in der Lehre berücksichtigt sowie kontextbezogene, physische oder kognitive Einschränkungen bei der Mediennutzung mitbedacht. Dazu benötigt es einen gleichberechtigten Zugang zu den passenden digitalen Medien und Ressourcen. Zudem erfordert es eine sorgfältige Auswahl und Anwendung einer digitalen pädagogischen Strategie, die dem Kontext der Lernenden entspricht. Ausserdem werden die Lernenden mit besonderen Bedürfnissen mithilfe einer barrierefreie Gestaltung der Lehre beziehungsweise dem Einsatz von digitalen Medien und Strategien unterstützt. Beispiel [...]

28. Februar, 2024|
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