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Urheberrecht

Beschreibung/Definition

Urheberrecht ist das Recht, das den Urheber*innen von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft einen Schutz für ihre geistigen Schöpfungen gewährt. Das Urheberrecht umfasst sowohl persönlichkeitsrechtliche als auch vermögensrechtliche Aspekte, die es Urheber*innen erlauben, über die Nutzung und Verwertung ihres Werks zu bestimmen. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werks und ist zeitlich begrenzt. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, kann jedoch lizenziert oder vererbt werden. So sind zum Beispiel die Bilder von Artemisia Gentileschi (1593 – 1653) oder auch Vincent van Gogh (1853 – 1890) nicht mehr urheberrechtlich geschützt, da ihr Tod bereits länger als 80 Jahre zurück liegt.

Literatur

Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum (o. J.). Etwas schützen. Abgerufen am 22. Januar 2024 von https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht

ccdigitallaw.ch. (o. J.). Was … ist ein geschütztes Werk? Abgerufen am 22. Januar 2024 von https://www.ccdigitallaw.ch/2-d4/?lang=de&highlight=Copyright

Hilty, R. M. (2020). Urheberrecht (2. Aufl.). Stämpfli.

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