Drucken

KI-basierte Schreibtools in der Lehre

Ein Roboter und eine Gruppe von älteren und jüngeren Menschen im Gespräch.

1. Zielsetzung

Diese Orientierungshilfe bietet Lehrpersonen der BFH eine umfassende Anleitung zum verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Lehre. Sie basiert auf der KI-Policy der BFH (verabschiedet am 7. Mai 2025) und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen im Bereich KI-gestützter Bewertungsverfahren.

Die Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionen Lehre und Weiterbildung sowie dem Kooperationsgremium Digitale Lehre (DiLE) der BFH entwickelt. Diese Orientierungshilfe wird kontinuierlich an neue technologische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen angepasst.

Weiterführende Informationen und Ressourcen stehen in der Knowledge Base der Virtuellen Akademie zur Verfügung. Das Projekt Bildung 6.0 der BFH stellt zusätzliche Empfehlungen zum Umgang mit KI-basierten Werkzeugen auf einer Online-Plattform bereit.

2. Haltung der BFH zu KI-Tools

Die BFH erkennt das transformative Potenzial von Künstlicher Intelligenz und die damit verbundenen ethischen Herausforderungen in Forschung, Lehre und Hochschulbetrieb. KI-gestützte Technologien können innovative Ansätze ermöglichen, Lerninhalte dynamischer und personalisierter gestalten sowie die Effizienz steigern.

Es ist davon auszugehen, dass bereits jetzt die Mehrheit der Studierenden ChatGPT und andere Tools nutzt und dies künftig noch vermehrt tun wird. Die BFH begegnet dieser Entwicklung mit einer proaktiven und gestaltenden Haltung.

Insofern vertritt die BFH die grundsätzliche Haltung, dass Technologien dort, wo sie den Lernprozess unterstützen und praxisrelevant sind, in die Lehre einbezogen werden sollen. Studierende sollen lernen, KI-Technologien kompetent einzusetzen und kritisch zu hinterfragen. Die Fähigkeit, diese Potenziale zu nutzen, wird zu einem wichtigen Bestandteil der Future Skills unserer Studierenden und Dozierenden.

3. Grundsätze für den KI-Einsatz in der Lehre

3.1 Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Lehrende setzen KI-Systeme bewusst ein und informieren offen über deren Funktionsweise, Limitationen sowie verwendete Algorithmen und Datenquellen. Studierende werden über verwendete KI-Tools aufgeklärt, nicht zuletzt dann wenn diese bei der Bewertung von Prüfungsleistungen herangezogen werden.

3.2 Informationssicherheit und Datenschutz

Alle bearbeiteten Informationen werden gemäss der BFH-Richtlinie für Informationssicherheit und Datenschutz behandelt. Neue KI-Systeme und KI-Tools unterliegen vor ihrer Nutzung einer Prüfung im Hinblick auf die festgelegten Standards. Die BFH stellt mit Microsoft Copilot ein geprüftes und datenschutzkonformes KI-Tool zur Verfügung.

Spezielle Datenschutzanforderungen für KI-Tools: Lehrende müssen sicherstellen, dass keine Personendaten in externe KI-Systeme eingegeben werden, sofern diese Systeme nicht explizit durch die BFH freigegeben sind. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die verwendeten KI-Systeme keine eingegebenen Daten für das Training ihrer Modelle verwenden. Prüfungsarbeiten und andere identifizierbare Studentenleistungen dürfen ausschliesslich auf institutionell geprüften Plattformen verarbeitet werden.

3.3 Ethische Reflexion und Verantwortung

Eine kritische ethische Reflexion ermöglicht es Lehrenden, die Implikationen ihres KI-Einsatzes bewusst zu durchdenken und Verantwortung für dessen Auswirkungen zu übernehmen – geleitet von den Prinzipien des Vorrangs menschlichen Handelns, der Fairness, Menschlichkeit und transparenter Entscheidungsfindung.

3.4 Wissentschaftliche Integrität

Der Einsatz von KI erfolgt verantwortungsvoll und unter Wahrung der wissenschaftlichen Integrität gemäss dem Reglement zur wissenschaftlichen Integrität an der Berner Fachhochschule (WissIR).

KI-Tools dürfen nicht zur Erstellung wissenschaftlicher Inhalte verwendet werden, deren Originalität und Nachvollziehbarkeit für die Bewertung essenziell sind.

3.5 Didaktische Angemessenheit und Chancengleichheit

KI-Tools werden gezielt eingesetzt, sofern ein pädagogischer Mehrwert gegeben ist. Alle Studierenden haben gleichen Zugang zu den von der BFH bereitgestellten KI-Anwendungen. Bei der Bewertung eingesetzter KI-Tools werden Studierende angemessen einbezogen.

Kompetenzausgleich: Lehrende berücksichtigen unterschiedliche digitale Vorerfahrungen der Studierenden und stellen sicher, dass entsprechende Einführungen und Unterstützungsmassnahmen (Digital Skills Coaches) angeboten werden.

4. Was sind textgenerative KI-Tools?

Textgenerative KI-Tools wie ChatGPT basieren auf Large Language Models (LLMs), die mit riesigen Textsammlungen trainiert wurden. Diese Tools können verschiedene Textarten generieren, von fiktiver Prosa über Gedichte bis hin zu Programmiercodes.

4.1. Wesentliche Eigenschaften

Diese Tools kombinieren textgenerierende Fähigkeiten mit Techniken, die menschliche Präferenzen erlernen. Sie nehmen Text als Input und generieren eine wahrscheinlichkeitsbasiert plausible Weiterführung unter Berücksichtigung des gesamten Textkontexts.

Die Darstellung als Chatbot kann Nutzenden suggerieren, tatsächlich eine Diskussion mit einer autonomen Entität zu führen. In Wahrheit wird jedoch der gesamte Dialog als Grundlage für die Textgeneration verwendet.

4.2 Möglichkeiten und Grenzen

KI-Tools können:

  • Fragebasiert neuen Text generieren
  • Texte übersetzen und paraphrasieren
  • Durch Beispiele lernen (Chain-of-thought prompting)
  • Schreibblockaden überwinden helfen
  • Alternative Erklärungen für Sachverhalte liefern
  • Texte zusammenfassen und analysieren

KI-Tools können nicht:

  • Die Richtigkeit eigener Aussagen anhand externer Quellen überprüfen
  • Wissenschaftlich korrekt zitieren (ohne externe Datenbankanbindung)
  • Exakte mathematische Berechnungen durchführen
  • Garantiert faktenfreie und vorurteilsfreie Inhalte produzieren

5. KI-gestützte Bewertung von Studierendenarbeiten

5.1 Grundsätze für KI-gestützte Bewertung

Die Bewertung von Prüfungs- und Studienleistungen bleibt eine primär menschliche und verantwortungsvolle Aufgabe der Lehrpersonen. KI-Systeme können ausschliesslich unterstützend eingesetzt werden und fungieren niemals als primäre Bewertungsinstanz. Die Lehrperson trägt die vollständige Verantwortung für die Endbewertung und muss diese unabhängig von KI-generierten Analysen nachvollziehen können.

5.2 Zulässige Einsatzbereiche und klare Abgrenzungen

KI darf eingesetzt werden für:

  • Unterstützende Analysen bei rein formalen Kriterien (Rechtschreibung, Zitierstandards, strukturelle Textmerkmale)
  • Automatisiertes Feedback im Lernprozess zur Förderung der Selbstreflexion (nicht bewertungsrelevant)
  • Didaktisch begründete Anwendungen mit nachweisbarem pädagogischem Mehrwert

KI darf nicht eingesetzt werden für:

  • Inhaltliche Bewertung von wissenschaftlichen Argumentationen
  • Beurteilung von Kreativität oder originellen Denkansätzen
  • Bewertung komplexer fachlicher Kompetenzen
  • Finale Notengebung ohne umfassende menschliche Überprüfung

5.3 Transparenz und Fairness

Studierende werden zu Semesterbeginn klar und schriftlich (Modulbeschrieb auf IS-A) informiert, ob und in welchem Umfang KI-Tools im Bewertungsprozess eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt unter strikter Beachtung der Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Fairness. Lehrende dokumentieren die verwendeten Prompts und Bewertungskriterien und stellen sicher, dass diese für alle Studierenden gleich angewendet werden.

5.4 Rechenschaftspflicht und Dokumentation

KI-generierte Inhalte oder Analysen müssen vollständig als solche deklariert werden. Umfang, Art der KI-Nutzung sowie die verwendeten Prompts sind nachvollziehbar zu dokumentieren und für mindestens 30 Tage nach der Noteneröffnung aufzubewahren. Diese Dokumentation ermöglicht den Nachweis einer unabhängigen Überprüfung und dient als Grundlage für eventuelle Beschwerdefälle.

5.5 Rechtliche Aspekte und Risikomanagement

Da der Einsatz von KI-Systemen bei der Bewertung von Studierendenarbeiten rechtlich noch nicht abschliessend geklärt ist, empfiehlt die BFH einen vorsichtigen Ansatz. Lehrende sollten KI-Tools primär für unterstützende, nicht-bewertungsrelevante Zwecke einsetzen. Bei bewertungsrelevanter Nutzung ist eine vorgängige Beratung durch die Virtuelle Akademie und den Rechtsdienst erforderlich. Alle Einsätze sind vollständig zu dokumentieren, um im Beschwerdefall nachweisen zu können, dass die finale Bewertung auf menschlicher Expertise basiert.

6. Umgang mit KI-Tools bei verschiedenen Kompetenznachweisen

6.1 Open Book-Prüfungen (Kofferklausuren)

Bei Open Book-Prüfungen mit erlaubter Verwendung digitaler Hilfsmittel dürfen Studierende auch KI-Tools einsetzen, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen ist. Essenziell ist, dass dem Kriterium der bewertbaren eigenständigen Leistungserbringung entsprochen wird.

Dozierende müssen idealerweise bereits im Modulbeschrieb auf IS-A, spätestens aber 4 Wochen vor der Prüfung eine klare schriftliche Festlegung treffen und diese den Studierenden mitteilen. Das Prüfungsdesign muss sicherstellen, dass trotz KI-Einsatz eine eigenständige Leistung bewertbar bleibt. Empfohlen werden Aufgabenstellungen, die eine kritische Reflexion, persönliche Einschätzungen oder kontextspezifische Anwendungen erfordern.

6.2 Closed Book-Prüfungen (online)

Die Nutzung von KI-Tools kann durch die Verwendung des Safe Exam-Browsers oder des Lernsticks unterbunden werden. Lehrende sollten sich frühzeitig von den Moodle-Super Usern oder der Virtuellen Akademie beraten lassen und mit Studierenden vorgängig im Prüfungssetting üben. Bei technischen Schwierigkeiten müssen alternative Prüfungsformen verfügbar sein.

6.3 Schriftliche Arbeiten

Bei schriftlichen Arbeiten (Projektarbeiten, Bachelor- und Masterthesen) müssen KI-generierte Inhalte entsprechend gekennzeichnet werden:
Komplett übernommene Textpassagen: sind vollständig zu zitieren und als KI-generiert zu kennzeichnen
Optimierte Texte: sind mit einem spezifischen Hilfsmittelverweis zu deklarieren, der Art und Umfang der Nutzung beschreibt.

Die Verwendung von KI-Tools sollte bereits zu Semesterbeginn bei der Klärung der Rahmenbedingungen schriftlich thematisiert und in die Bewertungskriterien integriert werden. Schriftliche Arbeiten sollten weiterhin mit Turnitin geprüft werden.

7. Zitierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

7.1 Zitierbeispiele

Da KI-generierte Texte nicht reproduzierbar sind, werden folgende Zitierstile empfohlen:

APA-Stil:
OpenAI. (2025). ChatGPT (Jun 15 version) [Large language model]. https://chat.openai.com/chat

Harvard-Stil:
OpenAI ChatGPT (2025) ChatGPT Antwort auf Autor/in, 15 Juni

Deutsche Zitierweise:
Erste Fussnote: OpenAI’s ChatGPT Sprachmodell, Antwort auf eine Frage des/der Autor/in, 15. Juni 2025.
Folgefussnote: ChatGPT, 15. Juni 2025.

7.2 Beispiel für einen Pauschalverweis

Bei einer unterstützenden Verwendung von KI-Tools ist eine spezifische Formulierung erforderlich, die Art und Umfang der Nutzung transparent macht:

„Beim Verfassen dieser Arbeit habe ich das KI-gestützte Schreibwerkzeug [Name des Tools, Version, Datum] in folgenden Bereichen verwendet: [spezifische Angabe wie Textoptimierung, Übersetzungshilfe, Ideengenerierung etc.]. Der Anteil KI-unterstützter Textpassagen beträgt schätzungsweise [Prozentangabe oder qualitative Einschätzung]. Wörtlich aus dem Tool übernommene Passagen wurden im Text als KI-generierte Inhalte zitiert. Die inhaltliche Verantwortung und kritische Bewertung aller Inhalte liegen vollständig bei mir als Autor/in.“

7.3 Beispiel Verweis im Modulbeschrieb

Hinweise zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Lehrveranstaltungen (zur Weitergabe an Studierende, bspw. in Modul oder Studiengangbeschrieben, um die rechtlichen und ethischen Grenzen aufzuzeigen)

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung kommen KI-gestützte Werkzeuge (z. B. Chatbots, Sprachmodelle oder Bildgeneratoren) zum Einsatz. Aus rechtlicher Sicht sowie zur Wahrung ethischer Grundsätze sind bei der Verwendung dieser Technologien besondere Sorgfalt und Vorsicht geboten.

      1. Zweck und Umfang der Nutzung

Die Nutzung von KI-Systemen erfolgt ausschliesslich zu Lehr- und Übungszwecken. Die Studierenden werden angehalten, sich mit den Funktionsweisen, Grenzen und ethischen Implikationen solcher Systeme auseinanderzusetzen.

      1. Verbot der Eingabe von Personendaten und Werken

Die BFH untersagt die Eingabe von Personendaten im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze in KI-Systeme. Hierzu zählen insbesondere:

      • Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
      • Matrikelnummern oder andere studentische Kennungen
      • Gesundheitsdaten oder andere besonders schützenswerte Personendaten

Untersagt ist auch die Eingabe von Werken Dritter, die urheberrechtlich geschützt sind. Der Urheberrechtsschutz ist immer gegeben, sofern ein Werk nicht als (unter bestimmten Voraussetzungen) verwendbar gekennzeichnet ist (bspw. mit einer CC-BY-Lizenz).

Werke sind unter anderem:

      • Texte
      • Musikstücke
      • Computercode
      • Bilder und Zeichnungen sowie Fotografien davon.
      1. Verantwortungsbewusste Nutzung

Studierende verpflichten sich, KI-Systeme nur in dem durch die Lehrveranstaltung vorgegebenen Rahmen zu nutzen. Sie tragen die Verantwortung für ihre Eingaben und die Nutzung der KI-Systeme. Inhalte, die durch KI erzeugt wurden, sind als solche zu kennzeichnen, sofern sie Bestandteil einer Prüfungs- oder Übungsleistung sind.

      1. Speicherung und Nutzung von eingegebenen Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass viele KI-Dienste (z. B. cloudbasierte Sprachmodelle) Eingaben temporär oder dauerhaft speichern und zu Analysezwecken bzw. zur Weiterentwicklung ihrer Technologie verwenden. Die Nutzung dieser Systeme setzt eine sorgfältige Prüfung der Einstellungen und Beachtung der jeweiligen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters voraus.

      1. Haftungsausschluss

Die Hochschule übernimmt keine Verantwortung für datenschutzrechtliche Verstösse, die durch unsachgemässen Gebrauch von KI-Systemen durch Studierende entstehen

      1. Sanktionen bei Verstössen

Verstösse gegen diese Belehrung können zu disziplinarischen Massnahmen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung führen und ggf. haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

8. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Lehrenden

8.1 Erforderliche Grundkompetenzen

Lehrende, die KI-Tools einsetzen möchten, sollen über folgende Grundkompetenzen verfügen oder sich diese aneignen:

  • Verständnis der technischen Funktionsweise von KI-Systemen auf Anwenderebene
  • Bewusstsein für typische Verzerrungen und Limitationen von KI-Tools
  • Kenntnisse der relevanten Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen
  • Fähigkeit zur kritischen Bewertung KI-generierter Inhalte in ihrem Fachbereich

8.2 Unterstützungsangebote

Die BFH bietet folgende Unterstützungsmassnahmen für Lehrende:

8.3 Verantwortung

Lehrende tragen die Verantwortung für die Einhaltung der beschriebenen Grundsätze bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Tools als Teil des Lehrkonzepts. Sie prüfen die Eignung der Tools im Hinblick auf Lernziele, Kompetenzförderung und Praxisrelevanz.

Lehrende evaluieren regelmässig die Wirksamkeit eingesetzter Tools und legen fest, wie KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen sind. Sie orientieren sich dabei an etablierten disziplinären Zitierrichtlinien der BFH. Vorgaben erfolgen auf Departement- und Studiengangebene, mit möglichen spezifischeren Vorgaben auf Modulebene.

9. Qualitätssicherung von KI-Tools

9.1 Evaluationskriterien für neue KI-Tools

Vor der Einführung neuer KI-Tools prüft die BFH diese anhand folgender Kriterien:

  • Datenschutz- und Informationssicherheitskonformität
  • Technische Stabilität und Verfügbarkeit
  • Pädagogischer Mehrwert für den Lernprozess
  • Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit
  • Kompatibilität mit bestehenden Systemen

9.2 Prüfungsverfahren

Die Evaluation neuer KI-Tools erfolgt durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Vertretern der Departemente (DiLe), der departamentalen ISDS-Koordinatoren bzw. dem CISO, der IT-Services, der Virtuellen Akademie, der Fachstelle Datenschutz und fachspezifischen Experten. Lehrende können Anträge für neue Tools über ihre DiLe-Vertretung einreichen.

9.3 Monitoring und kontinuierliche Bewertung

Eingesetzte KI-Tools werden regelmässig durch die Virtuelle Akademie auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit überprüft. Feedback von Lehrenden und Studierenden fliesst in die Bewertung ein. Bei Problemen oder veränderten Rahmenbedingungen können Tools aus dem Angebot entfernt oder deren Nutzung eingeschränkt werden.

10. Datenschutz und Urheberrecht

10.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Einsatz von KI-Tools erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze sowie der internen Vorgaben zu Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS). Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt ausschliesslich auf geprüften und freigegebenen Plattformen.

10.2 Praktische Datenschutzmassnahmen

Lehrende müssen folgende Datenschutzmassnahmen beachten:

  • Keine Eingabe von Namen, Matrikelnummern oder anderen identifizierenden Merkmalen in KI-Systeme (Ausnahme: BFH-intern betriebene oder entsprechend freigegebene KI-Systeme)
  • Anonymisierung oder zumindest Pseudonymisierung von Studierendendaten vor einer Eingabe
  • Verwendung ausschliesslich institutionell freigegebener KI-Plattformen für vertrauliche Informationen und nur, soweit die Eingabe für vertrauliche Informationen auch für eine konkrete Plattform freigegeben ist (doppelte Prüfung)
  • Regelmässige Löschung gespeicherter Daten gemäss den Aufbewahrungsrichtlinien

10.3 Urheberrechtliche Aspekte

Studierendenarbeiten sind urheberrechtlich geschützte Werke. Eine Verwendung ohne Zustimmung der Betroffenen ist unzulässig. Zum Nachweis der Zustimmung soll diese explizit und schriftlich sein. Der Upload von Arbeiten auf öffentlich zugängliche oder nicht autorisierte Plattformen ist untersagt. Bei der Verwendung von KI-Tools zur Analyse von Studierendenarbeiten muss die Einverständniserklärung der Studierenden vorliegen.

11. Ansprechpersonen und Support

Didaktische Fragen zum KI-Einsatz:
Fachstelle Virtuelle Akademie
virtuelle.akademie@bfh.ch

Technischer Support für KI-Tools:
BFH IT-Services
servicedesk@bfh.ch

Datenschutz und Urheberrecht:
Fachstelle Datenschutz
datenschutz@bfh.ch

Abklärung von Tools:
Chief Information Security Officer (CISO) bzw.
ISDS-Beauftragte in den Departementen
isds@bfh.ch

Rechtliche Beratung bei KI-Einsatz in der Bewertung:
rechtsdienst@bfh.ch

12. Schlussbestimmungen

Diese Orientierungshilfe wird halbjährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um auf neue regulatorische Anforderungen, technologische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren.

Die Orientierungshilfe gilt in Verbindung mit der KI-Policy der BFH für alle Lehrenden und ergänzt die bestehenden Reglemente zur wissenschaftlichen Integrität und Vorgaben zu Informationssicherheit und Datenschutz.

 

 

KI Policies aus den Departementen

Inhaltsverzeichnis
Nach oben