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Barrierefreiheit

Beschreibung/Definition

Barrierefreiheit in der Hochschullehre bedeutet, dass alle Studierenden, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder chronischen Erkrankung, die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe haben. Dazu gehört, dass die Hochschulen die Lernbedürfnisse und -präferenzen der Studierenden berücksichtigen und ihnen individuelle Unterstützung und Angebote zur Verfügung stellen. Außerdem müssen die Hochschulen sicherstellen, dass alle technischen Hilfsmittel, wie z. B. PDF-Dateien, Websites, LMS etc., barrierefrei gestaltet und nutzbar sind. Barrierefreiheit in der Hochschullehre fördert die Inklusion, die Vielfalt und die Qualität der Lehre und des Lernens. Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bietet die BFH Unterstützung und Beratung: https://www.bfh.ch/de/ueber-die-bfh/service-beratung/chancengleichheit/behinderung-barrierefreiheit/

Literatur

Swissuniability. (o. J.). Inklusionssensible Hochschullehre. Was beinhaltet eine inklusive Didaktik? Abgerufen am 22. Januar 2024 von https://www.swissuniability.ch/de/Barrierefreiheit/Inklusionssensible-Hochschullehre

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