Urheberrecht

Copyright

Beschreibung/Definition Copy­right ist das Recht, ein Werk zu kopieren oder zu vervielfältigen. Es entsteht in der Regel durch die Registrierung des Werks bei einer Behörde. Es schützt vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Person, welche die Rechte am Werk inne hat, und die das Werk verkaufen, verleihen oder lizenzieren kann. Das Copy­right ist übertragbar und zeitlich begrenzt. So steht zum Beispiel der gesamte Inhalt von www.bfh.ch unter Copyright-Schutz. Literatur Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum (o. J.). Urheberrecht. Abgerufen am 22. Januar 2024 von Urheberrecht - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum BFH. (o. J.). Rechtliche Hinweise. Abgerufen am 22. Januar 2024 [...]

28. Februar, 2024|
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